- entführen
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ent|füh|ren [ɛnt'fy:rən] <tr.; hat:gewaltsam fortschaffen:jmdn., ein Kind, ein Flugzeug entführen.* * *
ent|füh|ren 〈V. tr.; hat〉1. jmdn. \entführen durch Zwang od. Überredung (meist ungesetzlich) wegführen, rauben (Person)2. 〈scherzh.〉 (jmdm.) etwas \entführen weg-, fort-, mitnehmen, entziehen● darf ich Ihnen kurz das Buch, die Speisekarte \entführen?; darf ich Ihnen einen Augenblick Ihre Nachbarin \entführen?* * *
ent|füh|ren <sw. V.; hat [mhd. enphüeren, ahd. antfuorjan]:a) heimlich od. gewaltsam an einen anderen [als den vorgesehenen] Ort bringen:ein Kind e.;ein Flugzeug ins Ausland e.;b) (scherzh.) mit-, wegnehmen, wegbringen:hast du [mir] mein Buch entführt?* * *
ent|füh|ren <sw. V.; hat [mhd. enphüeren, ahd. antfuorjan]: a) heimlich od. gewaltsam an einen anderen [als den vorgesehenen] Ort bringen: ein Kind e.; ein Flugzeug ins Ausland e.; sie ließ sich von ihrem Geliebten e.; Ü die ... besten Erzählungen entführen in die ländliche Idylle (Frisch, Stiller 292); b) (scherzh.) mit-, wegnehmen, wegbringen: hast du [mir] mein Buch entführt?; Er hatte dem Koch die letzte Büchse Erdbeeren entführt (Ott, Haie 288).
Universal-Lexikon. 2012.